AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
CTT Computertechnik AG
Rosenheimer Str. 141h
81671 München

1 Allgemeines - Geltungsbereich

  • 1.1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern.
  • 1.2. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  • 1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2 Vertragsschluss

  • 2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Dies gilt ebenso für gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge der Produktentwickung.
  • 2.2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Annahme kann schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  • 2.3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit einer Annahmeerklärung verbunden werden.
  • 2.4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Teillieferungen sind zulässig.
    Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

3 Eigentumsvorbehalt

  • 3.1. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  • 3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  • 3.3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware
    unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat auf unser Eigentum hinzuweisen. Anfallende Kosten trägt der Kunde. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Sitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
  • 3.4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3.2. und 3.3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  • 3.5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange der nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Er tritt bereits jetzt alle aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wir ermächtigen den Käufer in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Der Unternehmer hat hierzu alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.

4 Liefer- und Leistungszeit

    Von uns genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, falls nicht ausdrücklich schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.


5 Vergütung

  • 5.1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Die Kaufpreise für Unternehmer sind netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer angegeben. Neben dem Kaufpreis wird eine Versicherungsprämie, eine Umweltpauschale sowie bei Versand eine zusätzliche Versandkostenpauschale verrechnet.
    Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Unternehmers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
  • 5.2. Der Kunde verpflichtet sich, sofort nach Erhalt der Ware den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen ab Wareneingang kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
    Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  • 5.3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
    Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6 Gefahrübergang

  • 6.1. Der Versand erfolgt nach unserer Wahl.
  • 6.2. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt, oder sobald die Ware zum Zweck der Versendung unser Lager, bei Direktversand den Europäischen Einfuhrhafen verlassen hat, auf den Käufer über.
  • 6.3. Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.
  • 6.4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
  • 6.5. Wir veranlassen, soweit der Unternehmer nicht ausdrücklich widerspricht, die Versicherung der an den Unternehmer zu versendenden Ware gegen Transportschäden im Namen und für Rechnung des Unternehmers bei einer von uns auszuwählenden Versicherungsgesellschaft. Soweit diese Versicherung gegen Transportschäden abgeschlossen ist, sind wir von der Haftung für diese Schäden freigestellt.

7 Gewährleistung

  • 7.1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  • 7.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  • 7.3. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  • 7.4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
    Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
  • 7.5. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 7.3. dieser Bestimmung).
  • 7.6. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  • 7.7. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung einer ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  • 7.8. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

8 Haftungsbeschränkungen

  • 8.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  • 8.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  • 8.3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

9 Datenschutz

  • 9.1 Ihre Adresse ist für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung in unserer EDV gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes.
  • 9.2 Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung wird von uns ein Datenaustausch mit anderen Kredit-Dienstleistungsunternehmen wie z.B. Creditreform vorgenommen.
  • 9.3 Wir behalten es uns vor, anderen Unternehmen in zulässiger Weise Ihre Daten zur Versendung von Informationsmaterial zu überlassen und behalten uns vor, diese auch zu eigenen Werbezwecken zu nutzen. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, schicken Sie uns einfach eine kurze formlose Mitteilung an CTT Computertechnik AG, Rosenheimer Str. 141h, 81671 München oder per Fax an die Nummer 089-42090099. Bestellt der Kunde im Internet, so erfolgt bei Nichtaktivierung des Feldes „Datenschutzbestimmungen“ keine Weitergabe.
  • 9.4 Die CTT Computertechnik AG wird Kundendaten nicht über den in den Ziffern 9.1 bis 9.3 geregelten Umfang hinaus verwerten oder weitergeben.


10 Export

    Der Kunde ist selbst verpflichtet, die gesetzlichen Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen des Empfangslandes im Falle des Warenexportes zu beachten.


11 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

  • 11.1.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  • 11.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  • 11.3.Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Kontaktieren Sie uns gerne
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